Grunduntersuchung
Zur Grunduntersuchung gehören in der Regel die folgenden Untersuchungen, die fallspezifisch um weitergehende Untersuchungen ergänzt werden:
Objektive Refraktion
Misst die Brechkraft des Auges, indem ein Lichtpunkt auf den Augenhintergrund projiziert und automatisch scharf gestellt wird (Autorefraktor) und bestimmt ebenfalls automatisch die Krümmung und den Durchmesser der Hornhaut. Die objektive Refraktion liefert somit Informationen über eine mögliche Fehlsichtigkeit und liefert Rahmendaten für die Anpassung von Brillen und Kontaktlinsen.
Subjektive Refraktion / Sehschärfenprüfung
Die subjektive Refraktion ist die klassische Sehschärfenprüfung, während der Sie gebeten werden, immer kleinere Sehzeichen (z.B. Zahlen) zu identifizieren. Die subjektive Refraktion liefert Informationen über die Sehschärfe mit und ohne Korrektur und damit die notwendigen Daten zur Anpassung einer Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinse). Darüber hinaus liefert sie Anhaltspunkte, ob weiterführende Untersuchungen wie z.B. Farbsehprüfungen, oder orthoptische Untersuchungen wie die Prüfung des räumlichen Sehens, und Beweglichkeitsprüfungen (Schielen, Fehlstellungen der Augen) notwendig sind.
Spaltlampenuntersuchung
Untersuchung der vorderen Augenabschnitte (Lider, Bindehaut, Hornhaut, Vorderkammer, Iris, Pupille, Linse, vordere Anteile des Glaskörpers). Die Spaltlampenuntersuchung liefert Informationen über Entzündungen, Erkrankungen, Fehlbildungen, Linsentrübung etc.
Funduskopie / Ophthalmoskopie
Untersuchung des Augenhintergrunds mit Spaltlampe und Lupe / Ophthalmoskop / Kontaktglas. Erlaubt Untersuchung von:
- bei enger Pupille zentrale Netzhaut: Sehnerv, Makula
- bei erweiterter Pupille gesamte Netzhaut (Zentrum und Peripherie): Sehnerv, Makula, Gefässe, Netzhautveränderungen (Risse, Löcher, Anomalien wie Blutungen, diabetische Netzhauterkrankungen, Gefäßverschlüsse etc.)
Für eine optimale Beurteilung des Augenhintergrundes ist also oft eine Erweiterung der Pupille notwendig. Diese erfolgt durch die Gabe von Augentropfen und hält in der Regel ca. 2-3 Stunden an. In dieser Zeit kann das Sehen beeinträchtigt sein und die Blendungsempfindlichkeit nimmt zu. Sie dürfen daher mit erweiterten Pupillen kein Auto fahren.
Sollte die Pupillenerweiterung aus irgendeinem Grund bei Ihnen nicht möglich sein, können wir Ihnen in unserer Praxis auch eine sogenannte Optomap-Untersuchung anbieten (Optos). Hierbei wird mittels Ultra-Weitwinkel Laser Scanning Technologie mit einer einzigen Aufnahme ein Bild der Netzhaut bis zu 200° erfasst, ohne die Pupille erweitern zu müssen. So können auch weit peripher gelegene Befunde wie z.B. Netzhautrisse oder Tumore entdeckt und dokumentiert werden.
Augendruckmessung
Bei der Applanationstonometrie wird nach Betäubung der Augenoberfläche durch kurzzeitig wirkende Betäubungstropfen der Augeninnendruck gemessen. Alternativ kann der Augendruck auch berührungsfrei mit dem kontaktlosen Tonometer gemessen werden. Um den Augeninnendruck genau zu berechnen, wird in unserer Praxis immer auch die Dicke der Hornhaut mittels Pachymetrie gemessen. Die Augendruckmessung liefert Informationen über ggf. erhöhten Augeninnendruck (Glaukom, Grüner Star).
Fahrtauglichkeitsgutachten
Gutachten für die Führerausweisprüfung sowie periodische Untersuchung / Altersuntersuch erhalten Sie von uns nach Durchführung der vom Strassenverkehrsamt geforderten Richtlinien.